Geschäftsbedingungen

Vorvertragliche Informationen sowie Kontoinhaber-Nutzungsvereinbarung für Qwist Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste sowie Fernabsatzverträge zu Qwist Zahlungsauslösediensten und Qwist Kontoinformationsdiensten sowie Qwist Nutzerkonten, sonstigen Qwist Auslöse- und Informationsdiensten und Qwist Mehrwertdiensten

Stand: August 2023

Die nachfolgenden vorvertraglichen Informationen sowie die im Anschluss folgende Kontoinhaber-Nutzungsvereinbarung gelten für: Qwist Zahlungsauslösedienste und sonstige Auslösedienste (zusammen „Qwist Auslösedienste”), Qwist Kontoinformationsdienste und sonstige Informationsdienste (zusammen „Qwist Informationsdienste”), Qwist Nutzerkonten sowie auf den vorgenannten Diensten basierende Qwist Mehrwertdienste (alle vorstehenden Leistungen insgesamt bezeichnet als “Qwist Dienste”). Sie können diese Qwist Dienste ausschließlich zusammen mit der Dienstleistung eines Partners von Qwist, z.B. einem Buchhaltungsservice oder Ihrer neuen Bank („Partner“) nutzen, um wiederum dessen Dienstleistung (die „Partner-Dienstleistung“) mit bestimmten technischen und inhaltlichen Mehrwerten für Sie als Kontoinhaber anzureichern oder um durch Qwist Mehrwertdienste den Kontowechsel zu diesem Partner zu erleichtern.

Name, Anschrift und Register des Zahlungsdienstleisters/Unternehmers

Qwist GmbH
(vormals finleap connect GmbH)

Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg

Geschäftsanschrift

Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin

+49 40-22821271

contact@qwist.com

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 131360

Geschäftsführer: Nicola Breyer, Marco Jostes

Hauptgeschäftstätigkeit: Entwicklung und Vermarktung von Software und Technologieprodukten rund um das Thema Finanzen sowie Erbringung von Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten als Zahlungsinstitut.

Zuständige Aufsichtsbehörden

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Graurheindorfer Straße 108

53117 Bonn

bzw.

Marie-Curie-Str. 24–28

60439 Frankfurt am Main

Internetadresse: http://www.bafin.de

E-Mail: poststelle@bafin.de

Zahlungsinstitute-Register: BaFin ID 150550

sowie

Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung

Hamburg Willy-Brandt-Straße 73

20459 Hamburg

Internetadresse: https://www.bundesbank.de/

E-Mail: info@bundesbank.de

Detaillierte Informationen über die Nutzung von Qwist erhalten Sie im Folgenden.

  1. Nutzung der Zahlungsdienste und wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung
    1.1 Qwist Zahlungsauslösedienste und sonstige Auslösedienste

Der Qwist Zahlungsauslösedienst ermöglicht es, einen Zahlungsauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto auszulösen. Mit dem sonstigen Auslösedienst können Sie auch Zahlungen über andere Konten auslösen, die keine Zahlungskonten sind (z. B. Umbuchung vom Tagesgeld- an das Girokonto anderer oder gleicher Bank).

Der Vertrag kommt dabei für jede einzelne Zahlungsauslösung zwischen Ihnen und Qwist zustande, indem Sie ihre nachstehend beschriebenen Daten und Sicherheitsmerkmale auf der Website von Qwist eingeben und mittels Klick auf einen Button mit entsprechendem Hinweis Ihre Zustimmung erklären.

1.1.1. Nutzung von Qwist Zahlungsauslösediensten – Eingabe Zahlungsdaten

Wenn Sie den Qwist Auslösedienst in Form des Qwist Zahlungsauslösedienstes nutzen wollen, geben Sie in dem Dialogfenster der Qwist Website die Daten für Ihre Überweisung ein, insbesondere den Namen bzw. Firma des Zahlungsempfängers, dessen Kontoverbindung (IBAN und ggf. BIC), den Zahlungsbetrag und ggf. einen Verwendungszweck, sofern nicht im Rahmen der Partner-Dienstleistung beziehungsweise des Qwist Mehrwertdienstes automatisiert vorbefüllt. Wenn Sie mit Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister Betragsobergrenzen für Überweisungen vereinbart haben, sind diese hier zu beachten. Seitens Qwist bestehen diesbezüglich keine Einschränkungen für den Qwist Zahlungsauslösedienst.

1.1.2. Nutzung von Qwist Auslösediensten für andere Konten

Wenn Sie Qwist Auslösedienste für ihre anderen Konten, die nicht Zahlungskonten sind, (z. B. Umbuchung vom Tagesgeld- an das Girokonto anderer oder gleicher Bank) nutzen wollen, geben Sie in dem Dialogfenster der Qwist Website die Daten für Ihre Transaktion ein, insbesondere den Namen bzw. Firma des Empfängers der Transaktion, dessen Kontoverbindung (IBAN und ggf. BIC) und die sonstigen dort geforderten Transaktionsdaten, sofern nicht im Rahmen der Partner-Dienstleistung beziehungsweise des Qwist Mehrwertdienstes automatisiert vorbefüllt. Wenn Sie mit Ihrem kontoführenden Institut Betragsobergrenzen für Aufträge vereinbart haben, sind diese hier zu beachten. Qwist hat keine Betragsobergrenzen für Qwist Auslösedienste eingerichtet.

1.1.3. Eingabe personalisierter Sicherheitsmerkmale, ausdrückliche Zustimmung

Sodann geben Sie die personalisierten Sicherheitsmerkmale (Benutzername, z. B. eigene Kontonummer, Passwort, PIN o. ä.) in das entspreche Dialogfenster der Qwist Website ein, die Sie mit dem Institut vereinbart haben, um auf das gewünschte Konto zuzugreifen. Durch Anklicken eines Buttons mit entsprechendem Hinweis können Sie im Dialogfenster der Qwist Website Ihre ausdrückliche Zustimmung zum Zugriff auf Ihr Konto durch Qwist für die Auslösung der Transaktion erteilen. Mit Absendung Ihrer Daten an Qwist durch das Anklicken des Buttons gilt Ihr Auftrag als bei Qwist zugegangen und der Vertrag zur Auslösung als geschlossen. Für den Erfolg der Auslösung müssen Sie im nächsten Schritt nur das Konto auswählen (sofern mehrere Konten in Frage kommen) und die Transaktion nochmals mittels des notwendigen zweiten Faktors, z.B. einer TAN, bestätigen, sofern dieser von Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister angefordert wird.

Weder die Eingabe Ihrer personalisierten Sicherheitsmerkmale noch die Zustimmung zur Ausführung der Transaktion darf der Partner für Sie erledigen, da der Partner nicht in den Besitz Ihrer personalisierten Sicherheitsmerkmale des Kontos auf das Sie zugreifen gelangen darf. Spätestens für die Eingabe der personalisierten Sicherheitsmerkmale werden Sie daher immer auf die Qwist Website umgeleitet.

1.1.4. Unwiderruflichkeit Ihres Auftrags

Sie können Ihren Auftrag nicht mehr widerrufen, sobald Sie bei Qwist Zahlungsauslösediensten Qwist die Zustimmung zur Auslösung eines einzelnen Zahlungsvorgangs oder bei Auslösediensten in Bezug auf andere Konten die Zustimmung zur Auslösung einer einzelnen Transaktion erteilt haben.

1.1.5. Übermittlung Ihres Auftrags

Qwist übermittelt mit Ihren personalisierten Sicherheitsmerkmalen Ihren Auftrag an das kontoführende Institut, von dem Ihr Auftrag ausgeführt werden soll. Die maximale Ausführungsfrist für Qwist Auslösedienste kann in Abhängigkeit der Verbindung zu Ihrem kontoführenden Institut mehrere Minuten betragen. Dazu baut Qwist eine Verbindung zwischen Ihrem Internetbrowser, dem Server von Qwist und dem kontoführenden Institut auf. Die personalisierten Sicherheitsmerkmale übermittelt Qwist verschlüsselt und über sichere und effiziente Kanäle.

1.1.6. Pflichten von Qwist im Hinblick auf Ihren Auftrag und Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale

Qwist verpflichtet sich, weder den Betrag ihres Zahlungsauftrags oder sonstigen Auftrags (z. B. Umbuchung vom Tagesgeld- an das Girokonto anderer oder gleicher Bank), noch den Empfänger oder ein anderes Merkmal der Transaktion zu ändern. Qwist verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Erbringung von Qwist Auslösediensten zu keiner Zeit Gelder von Ihnen zu halten. Qwist verpflichtet sich, Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale einer anderen Partei als Ihnen und demjenigen, der die personalisierten Sicherheitsmerkmale ausgegeben hat, zugänglich sind. Wir werden von Ihnen nur die für die Erbringung von Qwist Auslösediensten erforderlichen Daten verlangen und Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale nur in Verbindung mit der Nutzung eines Qwist Informationsdienstes und hinsichtlich der Nutzungsrechte auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin im Rahmen eines Qwist Nutzerkontos (siehe Ziffer 1.3) speichern. Wir verpflichten uns, Daten nur für die Zwecke des von Ihnen ausdrücklich geforderten Auslösedienstes zu speichern, zu verwenden oder darauf zuzugreifen. Alle anderen Informationen, die Qwist über Sie bei der Bereitstellung von Qwist Auslösediensten erlangt hat oder haben wird, wird Qwist nur dem Empfänger der Transaktion mitteilen, wenn Sie uns hierfür ausdrücklich Ihre Zustimmung erteilt haben. Sobald Ihr Auftrag ausgelöst worden ist, werden wir Ihrem kontoführenden Institut die nach anwendbarem Recht geforderten Referenzangaben der Transaktion (des Zahlungsvorgangs oder der sonstigen Transaktion) zugänglich machen. Die eindeutige Qwist Referenz finden Sie in der Regel im Verwendungszweck Ihrer Transaktion.

1.2 Qwist Kontoinformationsdienste und sonstige Informationsdienste

Der Qwist Kontoinformationsdienst ist ein Online-Dienst zur Mitteilung konsolidierter Informationen über ein oder mehrere Zahlungskonten bei einem oder mehreren anderen Zahlungsdienstleistern. Einen sonstigen Informationsdienst erbringt Qwist entsprechend für Konten, die keine Zahlungskonten sind (z. B. Kreditkarten-, Tagesgeld- oder Wertpapierdepots).

Der Vertrag kommt dabei für jeden einzelnen Informationsdienst zwischen Ihnen und Qwist zustande, indem Sie ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale auf der Website von Qwist eingeben und mittels Klick auf einen Button mit entsprechendem Hinweis Ihre Zustimmung zum Abruf Ihrer Kontoinformationen erteilen.

1.3 Qwist Nutzerkonto

Sofern für den von Ihnen genutzten Dienst nötig, wird entweder ein Qwist Nutzerkonto für Sie angelegt oder Sie werden dazu aufgefordert diesen Schritt selbst vorzunehmen. Damit können Sie wiederholt Qwist Dienste nutzen. Für die Qwist Mehrwertdienste im Rahmen des Kontowechselservice ist das Nutzerkonto zeitlich befristet erforderlich (für 90 Tage), um Ihnen in dieser Zeit die Verwaltung und die weitere Bearbeitung Ihrer Angaben zu ermöglichen. Der Vertrag kommt dabei zwischen Ihnen und Qwist mit dem Abschluss des Registrierungsprozesses über die Website von Qwist, nach Validierung Ihrer E-Mail-Adresse und Ihres Passwortes zustande. Nach Ablauf von 12 Monaten werden die Daten vollständig gelöscht.

  1. Nutzungsentgelt und Kosten
    Die von Ihnen an den Partner zu entrichtenden Entgelte, deren Bezahlung und deren Erfüllung ergeben sich aus Ihrem Vertrag mit dem Partner. Qwist verlangt für keinen der Qwist Dienste ein gesondertes Entgelt von Ihnen.

Qwist hat in diesem Zusammenhang keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Höhe der Partner Ihnen ein Gesamtentgelt für seinen Dienst berechnet oder ob Ihnen gegenüber Entgelte für die Einbindung von Qwist gegebenenfalls sogar gesondert ausgewiesen werden. Aus Sicht von Qwist übernimmt der Partner die Bezahlung von Qwist für die Einbindung der Dienste.

Ggf. berechnet Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister Gebühren für die Nutzung der TAN-Verfahren, z.B. für den Versand einer mobile TAN. Ob Sie für die Nutzung der TAN-Verfahren etwas bezahlen müssen erfahren Sie bei ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister.

  1. Wechselkurs/Referenzwechselkurs
    Wechselkurse oder Referenzwechselkurse sind für Qwist nicht einschlägig.

  2. Kommunikation zwischen Qwist und Ihnen
    Die Informationen dieses Kapitels zu vorvertraglichen Informationspflichten werden Ihnen jeweils vor der Nutzung von Qwist Auslöse- oder Qwist Informationsdiensten zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt über den entsprechenden Download der Kontoinhaber-Nutzungsvereinbarung auf der Qwist Website.

Der Abschluss der Qwist Kontoinhaber-Nutzungsvereinbarung erfolgt in deutscher oder englischer Sprache. Die Kommunikation zwischen Ihnen und Qwist soll für die Dauer der Kontoinhaber-Nutzungsvereinbarung in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

  1. Schutz- und Abhilfemaßnahmen
    Im Fall eines vermuteten oder tatsächlichen Betrugs oder bei Sicherheitsrisiken werden wir Sie gesondert auf das Risiko aufmerksam machen und Ihnen die notwendigen weiteren Schritte erläutern.

  2. Pflichten des Kontoinhabers
    6.1 Vertragsbedingungen des kontoführenden Instituts

Es obliegt Ihnen, sich zu vergewissern, dass die Nutzung von Qwist Auslösediensten und/oder Qwist Informationsdiensten gemäß den Vertragsbedingungen des jeweiligen kontoführenden Instituts für Sie zulässig ist.

6.2 Beachtung aller Gesetze durch Nutzer

Bei der Nutzung von Qwist Diensten müssen Sie alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften beachten.

6.3 Geheimhaltung Ihres Qwist Nutzerkontos

Sofern Sie sich für ein Qwist Nutzerkonto registriert haben oder durch einen Partner nach Ihrem Einverständnis registriert wurden, sind Sie selbst für die Geheimhaltung und Sicherheit Ihres Zugang zu diesem verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie das ggf. vergebene Passwort zu Ihrem Qwist Nutzerkonto geheim halten müssen, nicht weitergeben dürfen, keine Kenntnisnahme durch Dritte dulden oder ermöglichen dürfen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen müssen. Diese Pflichten bestehen zusätzlich zu Ihren Pflichten nach Ihrem Vertrag mit Ihrem kontoführenden Institut, Ihre für Ihr Konto vereinbarten personalisierten Sicherheitsmerkmale zu schützen.

6.4 Erreichbarkeit Ihrer E-Mail-Adresse

Sofern Sie sich für ein Qwist Nutzerkonto registriert haben oder durch einen Partner nach Ihrem Einverständnis registriert wurden, sorgen Sie dafür, dass die von Ihnen beim Partner oder bei Qwist angegebene E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Registrierung erreichbar ist und ein Empfang von E-Mails möglich ist, und zum Beispiel nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos verhindert ist.

Sie sind verpflichtet, uns bzw. dem Partner (wenn Sie durch einen Partner nach Ihrem Einverständnis registriert wurden) jede Änderung Ihrer E-Mail-Adresse mitzuteilen. In Zweifelsfällen sind wir berechtigt, über die Verfügbarkeit der E-Mail-Adresse zu prüfen, ob Sie persönlich mit uns kommunizieren.

6.5 Anzeigepflicht

Sofern Sie sich für ein Qwist Nutzerkonto registriert haben oder durch einen Partner nach Ihrem Einverständnis registriert wurden, sind Sie verpflichtet, bei einem Missbrauch Ihres Qwist Nutzerkontos oder einem entsprechenden Verdacht oder bei Verlust des ggf. vergebenen Passworts uns dies per E-Mail unverzüglich anzuzeigen.

6.6 Sicherheitsvorkehrungen

Sie werden die entsprechenden Vorkehrungen treffen, die von Ihnen im Rahmen Ihres Qwist Nutzerkontos eingegebenen, hochgeladenen, gespeicherten oder von Qwist empfangenen oder im Rahmen der Qwist Mehrwertdienste generierten Daten und Inhalte regelmäßig und entsprechend etwaiger Gefahren zu sichern, d. h. eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.

6.7 Angriffe auf die Funktionsfähigkeit der Qwist Dienste

Es ist verboten, Angriffe auf die Funktionsfähigkeit der Qwist Dienste vorzunehmen, wie beispielsweise das massenhafte Versenden von E-Mails (SPAM), Hacking-Versuche, Brute-Force-Attacken, der Einsatz oder das Versenden von Spionage-Software, Viren und Würmern.

6.8 Sperre der Qwist Dienste
Wir können die Nutzung der Qwist Dienste sperren, wenn

  1.   objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Dienstes dies rechtfertigen oder
  2. der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Dienstes besteht.

Wir werden Sie möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre per E-Mail über die Sperre und über die Gründe informieren. Diese Information kann aber unterbleiben, wenn dies anwendbaren Rechtsnormen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderläuft oder eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Anordnung verletzen würde.

  1. Informationen zur Haftung und zum Haftungshöchstbetrag
    7.1 Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments, so kann Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen von Ihnen den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens bis zu einem Betrag von 50 Euro verlangen.

7.2 Sie haften nicht nach 9.1, wenn

7.2.1. es Ihnen nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken, oder

7.2.2. der Verlust des Zahlungsinstruments durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweigniederlassung Ihres kontoführenden Zahlungsdienstleisters oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten Ihres kontoführenden Zahlungsdienstleisters ausgelagert wurden, verursacht worden ist.

7.3 Abweichend von 9.1 und 9.2 sind Sie Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entstanden ist, wenn Sie

a) in betrügerischer Absicht gehandelt haben oder

b) den Schaden herbeigeführt haben durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung

i) einer oder mehrerer Pflichten gemäß § 675l Absatz 1 BGB bzw. in Österreich § 63 Zahlungsdienstegesetz oder

ii) einer oder mehrerer vereinbarter Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des Zahlungsinstruments.

7.4 Abweichend von 9.1 und 9.3 sind Sie Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn

a) Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes nicht verlangt oder

b) der Zahlungsempfänger oder sein Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes nicht akzeptiert.

Satz 1 gilt nicht, wenn Sie in betrügerischer Absicht gehandelt haben. Im Fall von Satz 1 Buchstabe b) ist derjenige, der eine starke Kundenauthentifizierung nicht akzeptiert, verpflichtet, Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

7.5 Abweichend von den Absätzen 1 und 3 sind Sie nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die aus der Nutzung eines nach der Anzeige gemäß § 675l Absatz 1 Satz 2 BGB bzw. in Österreich § 63 Absatz 2 Zahlungsdienstegesetz verwendeten Zahlungsinstruments entstanden sind. Sie sind auch nicht zum Ersatz von Schäden im Sinne des Absatzes 1 verpflichtet, wenn Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister seiner Pflicht gemäß § 675m Absatz 1 Nr. 3 BGB bzw. in Österreich § 64 Absatz 1 Ziffer 2 oder Ziffer 3 Zahlungsdienstegesetz nicht nachgekommen ist. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn Sie in betrügerischer Absicht gehandelt haben.

  1. Informationen innerhalb welcher Frist nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgelöste oder ausgeführte Zahlungsvorgänge anzuzeigen sind
    8.1 Sie haben Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister (also z. B. die Bank, von der aus Sie eine Qwist Zahlungsauslösung veranlasst haben) unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs zu unterrichten.

8.2 Wurde der Zahlungsvorgang über Qwist ausgelöst, sind Ihre Ansprüche und Ihre Einwendungen gegen Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister ausgeschlossen, wenn Sie Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaften Zahlungsvorgang hiervon unterrichtet haben.

8.3 Für andere als Ihre in § 675z Satz 1 BGB genannten Ansprüche gegen Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister oder gegen Qwist wegen eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs gilt, vorausgesetzt Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet sich in Deutschland, Absatz 2 mit der Maßgabe, dass 1. die Anzeige an Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister auch zur Erhaltung von Ansprüchen und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers gegen Qwist genügt und 2. Sie Ihre Ansprüche gegen Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister oder gegen Qwist auch nach Ablauf der Frist geltend machen können, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.

  1. Informationen über unsere Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen
    Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister gegen Sie keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Er ist verpflichtet, Ihnen den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister angezeigt wurde, dass der Zahlungsvorgang nicht autorisiert ist, oder er auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Zahlers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister seine Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde der Zahlungsvorgang über Qwist ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister. Ihre Ansprüche aus Vertrag oder Gesetz, die über diese Ansprüche hinausgehen, werden dadurch nicht ausgeschlossen.

  2. Informationen über unsere Haftung bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen
    10.1 Wird ein Zahlungsvorgang von Ihnen ausgelöst, können Sie von Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsauftrags die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Zahlungsbetrags verlangen. Wurde der Betrag Ihrem Zahlungskonto belastet, ist dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne den fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Wird ein Zahlungsvorgang von Ihnen über Qwist ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 1 und 2 Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister. Soweit vom Zahlungsbetrag entgegen § 675q Absatz 1 BGB bzw. in Österreich § 75 Absatz 1 Zahlungsdienstegesetz Entgelte abgezogen wurden, hat Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister den abgezogenen Betrag dem Zahlungsempfänger unverzüglich zu übermitteln. Weist Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister nach, dass der Zahlungsbetrag ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, entfällt die Haftung nach diesem Absatz. In diesem Fall haftet der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegenüber dem Zahlungsempfänger für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorgangs.

10.2 Wird ein Zahlungsvorgang von Ihnen ausgelöst, können Sie im Fall einer verspäteten Ausführung des Zahlungsauftrags verlangen, dass Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister gegen den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers den Anspruch nach Satz 2 geltend macht. Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister kann vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verlangen, die Gutschrift des Zahlungsbetrags auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers so vorzunehmen, als sei der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt worden. Wird ein Zahlungsvorgang von Ihnen über Qwist ausgelöst, so trifft die Pflicht aus Satz 1 Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister. Weist Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, entfällt die Haftung nach diesem Absatz.

10.3 Ihre Ansprüche gegen Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister nach Absatz 12.1 Satz 1 und 2 bestehen nicht, soweit der Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit der von Ihnen angegebenen fehlerhaften Kundenkennung ausgeführt wurde. In diesem Fall können Sie von Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister jedoch verlangen, dass dieser sich im Rahmen seiner Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen.

10.4 Sie können von Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister über die Ansprüche nach Absatz 12.1 hinaus die Erstattung der Entgelte und Zinsen verlangen, die Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister Ihnen im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsvorgangs in Rechnung gestellt oder mit denen er Ihr Zahlungskonto belastet hat.

10.5 Wurde ein Zahlungsauftrag nicht oder fehlerhaft ausgeführt, hat Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister, wenn Sie den Zahlungsvorgang ausgelöst haben, auf Ihr Verlangen den Zahlungsvorgang nachzuvollziehen und Sie über das Ergebnis zu unterrichten.

10.6 Wenn bei Beteiligung mehrerer Zahlungsdienstleister an dem Zahlungsvorgang von diesen Zahlungsdienstleistern mindestens einer innerhalb und mindestens einer außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums belegen ist, ist Absatz 12.1 bis 12.2 auf die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs nicht anzuwenden.

  1. Laufzeit und Beendigung
  2. Einzelnutzung von Qwist Auslösediensten und/oder Qwist Informationsdiensten

Mit jeder Nutzung von Qwist Auslösediensten/Qwist Informationsdiensten kommt eine gesonderte Nutzungsvereinbarung zwischen Ihnen und Qwist zustande. Diese Nutzungsvereinbarung endet mit Erbringung der beiderseitig geschuldeten Leistungen.

11.2 Nutzung eines Qwist Nutzerkontos

Wenn Sie sich für ein Qwist Nutzerkonto registrieren oder durch einen Partner nach Ihrem Einverständnis registriert werden, gilt die Nutzungsvereinbarung für das Qwist Nutzerkonto unbefristet, es sei denn wir haben mit Ihnen im Einzelfall einen befristeten Vertrag geschlossen. Informationen über eine etwaige Befristung entnehmen Sie den einschlägigen Teilen der Kontoinhaber-Nutzungsvereinbarung.

11.3 Kündigung des Qwist Nutzerkontos

11.3.1. Ordentliche Kündigung

Sie können die Nutzungsvereinbarung über Ihr Qwist Nutzerkonto jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Wir können den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten – bei Verträgen mit Mindestlaufzeit zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit – kündigen.

11.3.2. Außerordentliche Kündigung

Die Nutzungsvereinbarung über Ihr Qwist Nutzerkonto kann darüber hinaus von jeder Partei aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der uns zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn Sie gegen vertragliche Pflichten verstoßen, insbesondere gegen die in Ziffer 6 beschriebenen Pflichten, und dies auf eine Abmahnung von uns hin innerhalb einer angemessenen Frist nicht einstellen.

Form der Kündigung

11.3.2.1. Kündigung durch Sie

Die Kündigung Ihres Qwist Nutzerkontos kann formlos durch Sie erfolgen; z. B. durch eine E-Mail an support@qwist.com.

11.3.2.2. Kündigung durch uns

Wir können die Nutzungsvereinbarung über Ihr Qwist Nutzerkonto per E-Mail kündigen und somit die Erbringung der beiderseitig geschuldeten Leistungen beenden.

11.3.3. Löschung Ihrer Daten in Ihrem Qwist Nutzerkonto

Nicht durch Sie gesicherte Daten gehen bei der Kündigung oder sofern anwendbar bei Ablauf des befristeten Vertrages verloren, da wir Ihr Qwist Nutzerkonto vollständig löschen. Darauf weisen wir Sie vor der Löschung auch noch einmal gesondert hin, sofern es sich nicht um die automatische Löschung des Kontos nach Ablauf einer etwaigen Befristung der Laufzeit handelt.

  1. Änderungen der Nutzungsbedingungen
    12.1 Änderungen der Nutzungsvereinbarung für Qwist Auslösedienste/Qwist Informationsdienste.

Wir können die Nutzungsvereinbarung für Qwist Auslösedienste und Qwist Informationsdienste jederzeit ändern.

12.2 Änderungen der Nutzungsvereinbarung für Qwist Nutzerkonten und Qwist Mehrwertdienste

Die Nutzungsvereinbarung für Qwist Nutzerkonten und Qwist Mehrwertdienste können wir mit Wirkung für die Zukunft ändern und anpassen, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt und soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar sind. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen – aufgrund einer für den Verwender bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Störung des Äquivalenzverhältnisses des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße erforderlich sind oder – aufgrund von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen für die weitere Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Die Änderung einer Hauptleistungspflicht ist ausgeschlossen.

12.3 Übermittlung der geänderten Nutzungsvereinbarung für Qwist Nutzerkonten und Qwist Mehrwertdienste

Wir werden Ihnen die geänderte Nutzungsvereinbarung für Qwist Nutzerkonten und Qwist Mehrwertdienste vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens gesondert hinweisen. Gleichzeitig werden wir Ihnen eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob Sie die geänderte Nutzungsvereinbarung akzeptieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht per E-Mail zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Wir werden Sie bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, also das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

  1. Hinweis auf die Beschwerdeverfahren
    Sie haben folgende außergerichtliche Möglichkeiten:

Sie können sich mit einer Beschwerde an die Qwist GmbH, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin wenden (support@qwist.com).

Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsgebiet des Zahlungsdiensterechtes (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle der Bundesbank (Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main) oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat ZR 3, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn) einzulegen. Die jeweilige Verfahrensordnung ist bei der Bundesbank oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich.

Sollten Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, können Sie sich auch an die Finanzmarktaufsicht, Verbraucherinformation & Beschwerdewesen, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien gemäß § 13 AVG wenden.

Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/odr eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Verbraucher können die Plattform zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.

Außerdem können Sie sich an die ordentlichen Gerichte gemäß dem unter Ziffer 18 jeweils angegebenen Gerichtsstand wenden.

  1. Informationen über den Widerruf
    Im Hinblick auf den Vertrag zur Nutzung des Qwist Nutzerkontos sowie den sonstigen Auslöse- und Informationsdiensten haben Sie, wenn Sie Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthaltsort oder Wohnsitz in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum sind, ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Belehrung:

Widerrufsbelehrung
15. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten im Fernabsatz. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

Qwist GmbH
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg

support@qwist.com

  1. Widerrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

  2. Besondere Hinweise
    Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

Ende der Widerrufsbelehrung
3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Das gilt nicht für Bestimmungen, die nach dem Recht des Landes, in dem Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, zwingend anwendbar sind und von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

Klagen von Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gegen Qwist können nur beim sachlich zuständigen Gericht in Hamburg erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für Klagen von Qwist gegen diese Parteien maßgeblich, wobei Qwist berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

Für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher ist der allgemeine Gerichtsstand am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers in Deutschland oder Österreich. Dieser bei Vertragsabschluss mit Qwist gegebene allgemeine Gerichtsstand des Verbrauchers bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Kontoinhaber-Nutzungsvereinbarung für Qwist Auslösedienste und für Qwist Informationsdienste in Bezug auf Konten sowie für Qwist Mehrwertdienste

Die folgende Kontoinhaber-Nutzungsvereinba rung („„Nutzungsvereinbarung“) gilt zwischen Qwist GmbH, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin, +49 40-22821271 (m Folgenden „Qwist“ oder „wir“) und dem Nutzer (im Folgenden „Kontoinhaber“ oder „Sie“) von Auslösediensten, einschließlich Zahlungsauslösediensten (nachfolgend „Qwist Auslösedienste“), und/oder Informationsdiensten, einschließlich Kontoinformationsdiensten (nachfolgend „Qwist Informationsdienste“) sowie eigenen Mehrwertdiensten (nachfolgend „Qwist Mehrwertdienste“) von Qwist.

Qwist verfügt über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz („ZAG“) zur Erbringung von Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten in Bezug auf Zahlungskonten im Sinn des ZAG. Die für Die für Qwist zuständigen Aufsichtsbehörden sind die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main, www.bafin.de) sowie die Bundesbank, Hauptverwaltung Hamburg (Willy-Brandt-Straße 73, 20459 Hamburg https://www.bundesbank.de/).

  1. Geltungsbereich
    3.1 Nutzung von Qwist Auslösediensten/Qwist Informationsdiensten/Qwist Mehrwertdiensten

Diese Nutzungsvereinbarung gilt für Ihre Nutzung von Qwist Auslösediensten, Qwist Informationsdiensten und/oder Qwist Mehrwertdiensten mit sämtlichen Inhalten, Funktionen, Diensten und Regeln für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Die von uns vorab zu mit diesem Vertrag zur Verfügung gestellten „Vorvertragliche Informationen über Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste sowie Fernabsatzverträge zu Qwist Zahlungsauslösediensten und Qwist Kontoinformationsdiensten sowie Qwist Nutzerkonten, sonstigen Qwist Auslöse- und Informationsdiensten und Qwist Mehrwertdiensten“ gelten nur für Sie, wenn Sie Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind.

3.2 Partner-Dienstleistung und Vertragsmodell

Sie können Qwist Auslösedienste und/oder Qwist Informationsdienste ausschließlich zusammen mit der Dienstleistung eines Partners von Qwist („Partner“) nutzen, um dessen Dienstleistung (die „Partner-Dienstleistung“) mit bestimmten technischen und inhaltlichen Mehrwerten für Sie als Kontoinhaber anzureichern oder um durch Qwist Mehrwertdienste den Kontowechsel zu diesem Partner zu erleichtern.

Die Vereinbarungen über die Partner-Dienstleistung schließt der Partner mit Ihnen gesondert ab. Für Qwist Auslösedienste und/oder Qwist Informationsdienste ist eine Erlaubnis der BaFin erforderlich, sofern sich diese Dienste (als Zahlungsauslösedienste und/oder Kontoinformationsdienste) auf Zahlungskonten im Sinn des ZAG beziehen. Der Partner verfügt nicht über die erforderliche Erlaubnis, um ZAG-Dienste anbieten zu können oder hat sich trotz Erlaubnis bewusst dafür entschieden, die Verantwortung für diese spezifischen Zahlungsdienste an uns abzugeben und kooperiert deshalb mit Qwist. Ausschließlich Qwist, als von der BaFin für Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste lizenziertes Zahlungsinstitut, erbringt in diesem Fall Ihnen gegenüber die Leistung des Zahlungsauslösedienstes und/oder des Kontoinformationsdienstes. Sie haben in diesem Fall eine eigene Vertragsbeziehung zu Qwist, nämlich im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung, und eine gesonderte Vertragsbeziehung zum Partner. Darüber hinaus haben Qwist und der Partner einen Kooperationsvertrag geschlossen, der unter anderem beinhaltet, dass der Partner die Kosten für Ihre Nutzung von Qwist übernimmt.

3.3 Qwist Auslösedienst

1.3.1. Qwist Zahlungsauslösedienst

Sofern sich der Qwist Auslösedienst auf Zahlungskonten bezieht, wird er „Qwist Zahlungsauslösedienst“ genannt. Der Qwist Zahlungsauslösedienst bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Zahlungsauftrag (eine Überweisung) in Bezug auf ein bei einem kontoführenden Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto auszulösen, und Qwist zu erlauben, die Information über die erfolgreiche Zahlungsauslösung, mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, an den gewählten Qwist Partner zu übermitteln.

1.3.2. Qwist Auslösedienst in Bezug auf anderes Konto

Sie können über den Qwist Auslösedienst auch einen Auftrag in Bezug auf ein anderes, bei einem anderen Institut geführtes Konto, das nicht Zahlungskonto im Sinn des ZAG ist auslösen (z. B. Umbuchung vom Tagesgeld- an das Girokonto anderer oder gleicher Bank). Sie können Qwist auch in diesem Fall erlauben, die Information über die erfolgreiche Auslösung an den gewählten Qwist Partner zu übermitteln

15.1 Qwist Informationsdienst

1.4.1. Qwist Kontoinformationsdienst

Sofern sich der Qwist Informationsdienst auf ein Zahlungskonto bezieht, wird er „Qwist Kontoinformationsdienst“ genannt. Qwist Kontoinformationsdienst bietet Ihnen die Möglichkeit, mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, einem Partner oder, im Falle unserer eigenen Mehrwertdienste, Qwist selbst konsolidierte Informationen über eines oder mehrere Ihrer bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführten Zahlungskonten von Qwist mitteilen zu lassen.

1.4.2. Qwist Informationsdienst in Bezug auf andere Konten

Sie können über den Qwist Informationsdienst mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, einem Partner oder, im Falle unserer eigenen Mehrwertdienste, Qwist selbst konsolidierte Informationen auch über eines oder mehrere Ihrer bei einem anderen Institut geführten anderen Konten (z. B. Wertpapierdepots, Kreditkartenkonten, Sparkonten oder Kreditkonten) von Qwist mitteilen lassen.

15.2 Qwist Mehrwertdienste

Wenn eine Qwist Partnerbank Sie zu uns geleitet hat, bei der Sie Neukunde werden möchten, können Sie die Qwist Mehrwertdienste zum Kontowechsel nutzen. Damit können Sie z.B. Ihre bestehenden Daueraufträge einsehen und übertragen, Last- und Gutschriften auf Ihr neues Konto bei der Partnerbank übertragen sowie eine (Restsaldo-)Überweisung von Ihrem alten Konto auf Ihr neues Konto auslösen oder die Kontoschließung bei Ihrer alten Bank initiieren, ohne hierfür physisch Ihre alte Bank aufsuchen beziehungsweise etwaige Zahlungspartner gesondert benachrichtigen zu müssen.

Qwist stellt dabei – neben dem separat geregelten Informationsdienst zum Abruf der Kontoinformationen von der alten Bank sowie dem separat geregelten Auslösedienst zum Auslösen einer (Restsaldo-)Überweisung – lediglich die Software für den Kontowechsel zur Verfügung und leitet die Übermittlung der entsprechenden Änderungsaufträge an die Zahlungspartner sowie den Kontoschließungsantrag an Ihre alte Bank. Qwist führt die beauftragten Änderungen allerdings niemals selbst aus. Mit Einleitung der Übermittlung der Aufträge endet die Leistungspflicht von Qwist in Bezug auf den Mehrwertdienst. Ausgewählte Daten, d.h. die Bankleitzahl der alten Bank, die Kundenkennung, neue IBAN und die Anzahl der informierten Zahlungspartner sowie die Information, ob das alte Konto geschlossen wurde, werden mit dem Partner in Form eines Reports geteilt, wenn diese Funktion von Ihrer neuen Bank beauftragt wurde. Nach Ablauf von 12 Monaten werden die Daten vollständig gelöscht.

15.3 Institute

Kontoführende Zahlungsdienstleister und andere kontoführende Institute werden nachfolgend gemeinsam auch „kontoführende Institute“ oder „Institute“ genannt.

15.4 Konten, die nicht Zahlungskonten sind

Sofern wir in Ihrem Auftrag für Sie von anderen Konten, die nicht Zahlungskonten im Sinne des ZAG sind (z. B. Wertpapierdepots, Kreditkartenkonten, Sparkonten oder Kreditkonten), Daten abrufen oder für Sie Aufträge im Hinblick auf diese anderen Konten auslösen, benötigen wir dafür keine Erlaubnis nach dem ZAG. Dennoch gilt diese Nutzungsvereinbarung auch für solche Zugriffe auf andere Konten.

15.5 Kontoinhaber in Deutschland, Österreich und Spanien

Qwist Auslösedienste, Qwist Informationsdienste und/oder Qwist Mehrwertdienste richten sich derzeit ausschließlich an Kontoinhaber mit Konten in Deutschland, Österreich und Spanien und sind abhängig von dem länderspezifischen Partnerangebot.

15.6 Eigene AGB

Sollten Sie eigene allgemeine Geschäftsbedingungen haben, so werden diese nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich miteinander vereinbart haben.

  1. Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung, Voraussetzungen der Leistungserbringung
    16.1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung ist die jeweils einmalige Nutzung des Qwist Auslösedienstes oder des Qwist Informationsdienstes. Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung ist auch die dauerhafte Nutzung eines sogenannten „Qwist Nutzerkontos“. Weiterer Gegenstand ist die Nutzung eines Qwist Mehrwertdienstes.

16.2 Online zugängliches Konto

Für die Nutzung von Qwist Auslösediensten und/oder Qwist Informationsdiensten müssen Sie bei einem Institut ein online zugängliches Konto auf Ihren Namen unterhalten.

In Betracht kommen solche Konten, die Sie allein oder gemeinschaftlich (Einzelverfügungsberechtigung sowie Einverständnis der weiteren Kontoinhaber vorausgesetzt) und als wirtschaftlich Berechtigter bei kontoführenden Zahlungsdienstleistern unterhalten. Eventuelle weitere Vertretungs- bzw. Verfügungsberechtigte können die Hinzufügung nur dann beauftragen, wenn sie ihrerseits bei dem kontoführenden Zahlungsdienstleister zur Auskunft berechtigt sind. Mit Ihrer Nutzung gehen wir des Weiteren davon aus, dass die weiteren Kontoinhaber der Nutzung nicht widersprochen haben. Konten, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht hinzugefügt bzw. müssen entfernt werden.

Die Nutzung von Qwist Auslösediensten und/oder Qwist Informationsdiensten ist zudem nur möglich, soweit das Ihr Konto führende Institut Qwist den Zugang zu Ihrem Konto ermöglicht.

16.3 Verfügbarkeit von Qwist Auslösediensten/Qwist Informationsdiensten/Qwist Mehrwertdiensten

Qwist Auslösedienste, Qwist Informationsdienste und/oder Qwist Mehrwertdienste stehen Ihnen 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr mit einer Verfügbarkeit von 97% im Jahresmittel zur Verfügung. Sie erkennen an, dass die Nutzung der Dienste aus technischen (z. B. Störungen, Wartungen) oder außerhalb des Einflussbereichs von Qwist liegenden Gründen (z. B. höhere Gewalt, Drittverschulden) zeitweilig beschränkt sein kann. Werden Wartungsarbeiten erforderlich und stehen die Dienste deshalb nicht zur Verfügung, werden wir Sie hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren. Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die SLAs angerechnet.

  1. Zugang zu Qwist Diensten, Registrierung für ein Qwist Nutzerkonto und Vertragsschluss
    17.1 Zugang zu Qwist Auslösediensten/Qwist Informationsdiensten

Sie können Qwist Auslösedienste/Qwist Informationsdienste ohne Registrierung bei Qwist auf unserer Website nutzen, nachdem Sie vom Front-End eines Partners zu uns auf die Qwist Website geleitet wurden. Für Fälle, die eine dauerhafte Nutzung von Qwist Auslösediensten und/oder Qwist Informationsdiensten vorsehen, ist eine Registrierung bei Qwist (Ziffer 3.2) erforderlich. Für die Qwist Mehrwertdienste im Rahmen des Kontowechselservice ist das Nutzerkonto zeitlich befristet erforderlich (für 90 Tage), um Ihnen in dieser Zeit die Verwaltung und die weitere Bearbeitung Ihrer Angaben zu ermöglichen. Die Daten werden aufbewahrt, um die vertraglichen Leistungen zu gewährleisten und nach Ablauf von 12 Monaten vollständig gelöscht.

17.2 Qwist Nutzerkonto

Sie können sich für eine dauerhafte Nutzung von Qwist Auslösediensten und/oder Qwist Informationsdiensten auf der Qwist Website bei uns registrieren oder durch einen Partner nach Ihrem Einverständnis registrieren lassen und dadurch ein Nutzerkonto(„Qwist Nutzerkonto“) anlegen. Für die Qwist Mehrwertdienste im Rahmen des Kontowechselservice ist diese Registrierung zeitlich befristet (für 90 Tage) erforderlich. Für eine Registrierung zum Qwist Nutzerkonto müssen Sie die erforderlichen Daten wahrheitsgetreu und vollständig angeben, sofern diese nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind. Ihre E-Mail-Adresse, die Sie entweder selbst zur Verfügung stellen oder die uns vom Partner übergeben wird und unter der wir Sie erreichen können, dient uns dabei gleichzeitig als Nutzername. Um die Anmeldung zu vervollständigen legen Sie für den Schutz bzw. die Anlage Ihres Nutzerkontos ein Passwort fest, sofern das Nutzerkonto nicht automatisch durch einen Partner für Sie angelegt wird. Im Anschluss senden wir Ihnen zur Bestätigung eine E-Mail.

17.3 Vertragsschluss

Bei jeder einzelnen Nutzung von Qwist Auslösediensten und/oder Qwist Informationsdiensten schließen Sie mit Qwist jeweils einen Vertrag mit dem Inhalt dieser Nutzungsvereinbarung ab. Bei Registrierung für ein Qwist Nutzerkonto schließen Sie zusätzlich eine hierin ebenfalls geregelte Nutzungsvereinbarung für die gesonderte Leistung des Qwist Nutzerkontos ab.

  1. Das Qwist Nutzerkonto
    18.1 Zustimmungen beim Qwist Nutzerkonto für dauerhafte Qwist Auslösedienste und/oder Qwist Informationsdienste

Die Anlage eines Qwist Nutzerkontos ist notwendig, wenn Sie dauerhaft Qwist Auslösedienste und/oder Qwist Informationsdienste nutzen möchten. Sie erklären sich damit einverstanden, für diesen Zweck Ihren beim jeweiligen kontoführenden Institut genutzten Benutzernamen sowie die Liste der Konten (Bezeichnung und Kontonummer), für die Sie Qwist Zugriff gewähren, bei Qwist zu hinterlegen. Dadurch wird vereinbart, dass Sie – je nach technischer Verfügbarkeit dieser Informationen durch Ihre Bank – nicht bei jeder erneuten Beauftragung der einzeln mit uns abzuschließenden Qwist Auslösedienste und/oder Qwist Informationsdienste wieder die Online-Verfügbarkeit und Bedienmöglichkeit ihrer Konten prüfen müssen, die Sie gegebenenfalls (insbesondere für Multibanking-Zwecke) bei verschiedenen Instituten führen. Qwist kann Ihnen über die Speicherung Ihrer E-Mail-Adresse eine Liste der verfügbaren Konten bei Ihren verschiedenen kontoführenden Instituten anbieten. Der jeweilige Partner erhält nur Zugriff auf die von Ihnen gewählten Konten und kann Ihnen beispielsweise für künftige Auslöse- und Informationsdienste vorab eine Kontoauswahl ermöglichen, bevor Sie auf Qwist weitergeleitet werden.

18.2 Möglichkeit des automatisierten Kontenabgleichs im Rahmen von Qwist Informationsdiensten

Wenn Sie Qwist beauftragen wollen, Ihre Kontodaten maximal viermal täglich automatisch abzugleichen, d. h. zu synchronisieren (auch „Auto-Synchronisation“), können Sie zusätzlich die dafür erforderliche persönliche Identifizierungsnummer (PIN) oder das Passwort für Ihren Online-Banking-Zugang in Ihrem Qwist Nutzerkonto hinterlegen. Dies kann nützlich sein, wenn es Ihnen beispielsweise wichtig ist, dass Ihnen über die Partner-Dienstleistung stets aktuelle Saldeninformationen zu Ihren Konten zur Verfügung stehen oder Sie über aktuelle Kontoab- oder Zugänge laufend per Push-Nachrichten durch den Partner informiert werden wollen – und für diesen Zweck die Synchronisation nicht selbst durch die Eingabe von PIN/Passwort in jedem Einzelfall durchführen möchten. Die Absicht der Einrichtung der Auto-Synchronisations-Funktion müssen Sie ausdrücklich erklären. Es werden ausschließlich die Konten automatisch synchronisiert, für die Sie im nächsten Schritt auswählen, dass aktuelle Informationen mit dem jeweiligen Qwist Partner geteilt werden sollen. Diese Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen.

Durch Anklicken einer entsprechenden Checkbox erteilen Sie uns Ihre ausdrückliche Zustimmung für die maximal viermal tägliche Auto-Synchronisation.

Ein automatisierter Abgleich der Kontoinformationen ohne erneute Eingabe der personalisierten Sicherheitsmerkmale zum jeweiligen Konto ist nur dann möglich, wenn ihr kontoführender Zahlungsdienstleister die technischen Möglichkeiten dafür zur Verfügung stellt. Qwist hat keinerlei Einfluss auf die Implementierung beim kontoführenden Zahlungsdienstleister.

18.3 Möglichkeit der Nutzung von Qwist Auslösediensten bei Verknüpfung mit einem dauerhaften Qwist Informationsdienst

Die Nutzung eines Qwist Informationsdienstes ist mit der Nutzung des Qwist Auslösedienstes verknüpfbar, sofern zusätzlich ein dauerhafter Qwist Informationsdienst im Rahmen einer einheitlichen Partner-Dienstleistung angeboten wird. Für die Auslösung eines Auftrags wird aber in der Regel in jedem Einzelfall die Abfrage eines zweiten Faktors (z. B. mobile TAN) von Ihnen und die ausdrückliche Zustimmung zum Qwist Auslösedienst im Rahmen eines Einzelvertrages notwendig.

18.4 Rechteverwaltung im Rahmen des Qwist Nutzerkontos für dauerhafte Qwist Auslösedienste und/oder Qwist Informationsdienste

Mit dem Qwist Nutzerkonto verfolgt Qwist das Ziel, Ihnen jederzeit die Kontrolle darüber zu geben, wie viele Daten Sie mit uns bzw. dem Partner teilen. Das Qwist Nutzerkonto bietet Ihnen daher die Möglichkeit, Ihre Qwist gegenüber ausdrücklich erteilten Zustimmungen zur Datenspeicherung durch Qwist oder zu Informations- bzw. Datenzugriffsrechten durch Qwist oder einzelne/mehrere Partner jederzeit zu widerrufen, einzuschränken oder anders zu verwalten. Letzteres geschieht, indem Sie zuvor gesetzte Häkchen zur Synchronisation der Konten für den bestimmten Partner wieder entfernen und Qwist damit Ihr Einverständnis zur Datenweitergabe entziehen. Sollten Sie eine der gewünschten Funktionen nicht finden, schauen Sie gern in die aktuellen FAQ oder wenden Sie sich an support@qwist.com.

18.5 Implizite Zustimmungen und Rechteverwaltung beim Qwist Nutzerkonto für die Qwist Mehrwertdienste beim Kontowechselservice

18.6 Die Anlage eines Qwist Nutzerkontos ist notwendig, wenn Sie Qwist Mehrwertdienste, d.h. den Kontowechselservice, nutzen möchten. Mittels dieses für 90 Tage gültigen Nutzerkontos wird Ihnen ermöglicht den Kontowechsel innerhalb dieses Zeitraums durchzuführen, d.h. die Verwaltung und die weitere Bearbeitung Ihrer Angaben zu ermöglichen.

  1. Datenschutz
    Der Schutz Ihrer Daten ist für Qwist von oberster Bedeutung. Daher regelt die Einzelheiten über den Umgang mit personenbezogenen Daten, den Datenschutz und die Datensicherheit eine gesonderte Datenschutzerklärung.

  2. Nutzung von Qwist Auslösediensten und Qwist Informationsdiensten
    20.1 Nutzung von Qwist Auslösediensten

6.1.1. Technische Voraussetzungen für Qwist Auslösedienste

Sie können für Qwist Auslösedienste geräteunabhängig den Internetbrowser Ihrer Wahl nutzen. Eine besondere Software benötigen Sie nicht.

6.1.2. Zustimmung zur Übermittlung der Ausführungsbestätigung an den Partner

Sie erklären im Rahmen der Initiierung des Auslösedienstes, d. h. in jedem Einzelfall und bevor wir erstmals auf Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister zugreifen, auf der Website von Qwist Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass Qwist die Bestätigung der Auslösung Ihres Auftrags nach Abschluss an den von Ihnen ausgewählten Partner übermitteln darf.

6.1.3. Ablauf der Nutzung von Qwist Zahlungsauslösediensten

Wenn Sie den Qwist Auslösedienst in Form des Qwist Zahlungsauslösedienstes nutzen wollen, geben Sie in dem entsprechenden Dialogfenster der Qwist Website die Daten für Ihre Überweisung ein, insbesondere den Namen bzw. Firma des Zahlungsempfängers, dessen Kontoverbindung (IBAN und ggf. BIC), den Zahlungsbetrag und ggf. einen Verwendungszweck, sofern nicht im Rahmen der Partner-Dienstleistung beziehungsweise des Qwist Mehrwertdienstes automatisiert vorbefüllt. Sodann geben Sie die personalisierten Sicherheitsmerkmale (Benutzername, z. B. eigene Kontonummer, Passwort, PIN o. ä.) in das Dialogfenster der Qwist Website ein, die Sie mit dem Institut vereinbart haben, um auf das gewünschte Konto zuzugreifen. Mittels Klick auf einen Button mit entsprechendem Hinweis, können Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung zum Zugriff auf Ihr Konto durch Qwist zur Auslösung der Transaktion erteilen. Mit Absendung Ihrer Daten an Qwist durch das Anklicken des Buttons gilt Ihr Auftrag als bei Qwist zugegangen und der Vertrag zur Auslösung als geschlossen. Für den Erfolg der Auslösung müssen Sie im nächsten Schritt nur das Konto auswählen (sofern mehrere Konten in Frage kommen) und die Transaktion nochmals mittels des notwendigen zweiten Faktors, z. B. einer TAN, bestätigen, sofern dieser von Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister angefordert wird.

Wenn Sie mit Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister Betragsobergrenzen für Überweisungen vereinbart haben, sind diese hier zu beachten. Seitens Qwist bestehen diesbezüglich keine Einschränkungen für den Qwist Zahlungsauslösedienst.

6.1.4. Ablauf der Nutzung von Qwist Auslösediensten für andere Konten

Wenn Sie Qwist Auslösedienste für ihre anderen Konten, die nicht Zahlungskonten sind, nutzen wollen (z. B. Umbuchung vom Tagesgeld- an das Girokonto anderer oder gleicher Bank), geben Sie in dem entsprechenden Dialogfenster der Qwist Website die Daten für Ihre Transaktion ein, insbesondere den Namen bzw. Firma des Empfängers der Transaktion, dessen Kontoverbindung (IBAN und ggf. BIC) und die sonstigen dort geforderten Transaktionsdaten, sofern und soweit der Partner dies für Sie nicht im Rahmen der Partner-Dienstleistung automatisiert vorbefüllt. Nach Aufforderung zur Eingabe Ihrer personalisierten Sicherheitsmerkmale bei Qwist für den Zugang zu Ihrem Konto, stellen wir Ihnen eine Kontenliste zur Verfügung, aus der Sie das von Ihnen für die Auslösung heranzuziehende Konto auswählen können. Dies gilt zumindest, sofern in Ihrem Online-Banking mehrere Konten hinterlegt sind bzw. wir aufgrund Ihrer vorab übermittelten Auslösemerkale das betroffene Konto noch nicht identifizieren konnten. Wenn Sie mit Ihrem kontoführenden Institut Betragsobergrenzen für Aufträge vereinbart haben, sind diese hier zu beachten. Seitens Qwist bestehen diesbezüglich keine Einschränkungen für Qwist Auslösedienste.

6.1.5. Eingabe personalisierter Sicherheitsmerkmale, ausdrückliche Zustimmung

Sodann geben Sie die personalisierten Sicherheitsmerkmale, die Sie mit dem Institut vereinbart haben (Benutzername, z. B. eigene Kontonummer, Passwort, PIN o. ä.) auf der Qwist Website ein. Durch Anklicken eines Buttons mit entsprechendem Hinweis, können Sie im Dialogfenster der Qwist Website Ihre ausdrückliche Zustimmung zum Zugriff auf Ihr Konto durch Qwist für die Auslösung der Transaktion erteilen. Mit Absendung Ihrer Daten an Qwist durch das Anklicken des Buttons gilt Ihr Auftrag als bei Qwist zugegangen und der Vertrag zur Auslösung als geschlossen. Für den Erfolg der Auslösung müssen Sie im nächsten Schritt nur das Konto auswählen (sofern mehrere Konten in Frage kommen) und die Transaktion mittels eines zweiten Faktors, z.B. einer TAN, bestätigen, sofern dieser von Ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister angefordert wird. Weder die Eingabe Ihrer personalisierten Sicherheitsmerkmale noch die Zustimmung zur Ausführung der Transaktion darf der Partner für Sie erledigen, da der Partner nicht in den Besitz Ihrer personalisierten Sicherheitsmerkmale des Kontos, auf das Sie zugreifen gelangen darf. Spätestens für die Eingabe der personalisierten Sicherheitsmerkmale werden Sie daher immer auf die Qwist Website umgeleitet.

6.1.6. Unwiderruflichkeit Ihres Auftrags

Sie können Ihren Auftrag nicht mehr widerrufen, sobald Sie bei Qwist Zahlungsauslösediensten Qwist die Zustimmung zur Auslösung eines einzelnen Zahlungsvorgangs oder bei Auslösediensten in Bezug auf andere Konten die Zustimmung zur Auslösung einer einzelnen Transaktion erteilt haben.

6.1.7. Übermittlung Ihres Auftrags

Qwist übermittelt mit Ihren personalisierten Sicherheitsmerkmalen Ihren Auftrag an das kontoführende Institut, von dem Ihr Auftrag ausgeführt werden soll. Die maximale Ausführungsfrist für Qwist Auslösedienste kann in Abhängigkeit der Verbindung zu Ihrem kontoführenden Institut mehrere Minuten betragen. Dazu baut Qwist eine Verbindung zwischen dem Internetbrowser Ihres Endgerätes, dem Server von Qwist und dem kontoführenden Institut auf. Die personalisierten Sicherheitsmerkmale übermittelt Qwist verschlüsselt und über sichere und effiziente Kanäle.

6.1.8. Pflichten von Qwist im Hinblick auf Ihren Auftrag und Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale

Qwist verpflichtet sich, weder den Betrag ihres Zahlungsauftrags oder sonstigen Auftrags (z. B. für Umbuchung vom Tagesgeld- an das Girokonto anderer oder gleicher Bank), noch den Empfänger oder ein anderes Merkmal der Transaktion zu ändern. Qwist verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Erbringung von Qwist Auslösediensten zu keiner Zeit Gelder von Ihnen zu halten. Qwist verpflichtet sich, sicherzustellen, dass Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale keiner anderen Partei als Ihnen und demjenigen, der die personalisierten Sicherheitsmerkmale ausgegeben hat, zugänglich sind. Wir werden von Ihnen nur die für die Erbringung von Qwist Auslösediensten erforderlichen Daten verlangen und Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale nur in Verbindung mit der Nutzung eines Qwist Informationsdienstes und hinsichtlich der Nutzungsrechte auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin im Rahmen eines Qwist Nutzerkontos ausschließlich für die Zwecke der automatischen Synchronisation (siehe Ziffer 2) speichern. Wir verpflichten uns, Daten nur für die Zwecke des von Ihnen ausdrücklich geforderten Auslösedienstes zu speichern, zu verwenden oder darauf zuzugreifen. Alle anderen Informationen, die Qwist über Sie bei der Bereitstellung von Qwist Auslösediensten erlangt hat oder haben wird, wird Qwist nur dem Partner mitteilen, wenn Sie uns hierfür, wie oben beschrieben, ausdrücklich Ihre Zustimmung erteilt haben. Sobald Ihr Auftrag ausgelöst worden ist, werden wir Ihrem kontoführenden Institut die nach anwendbarem Recht geforderten Referenzangaben der Transaktion (des Zahlungsvorgangs oder der sonstigen Transaktion) zugänglich machen. Die eindeutige Qwist Referenz finden Sie in der Regel im Verwendungszweck Ihrer Transaktion.

20.2 Nutzung von Qwist Informationsdiensten

6.2.1. Technische Voraussetzungen für Qwist Informationsdienste

Sie können für den Qwist Informationsdienst geräteunabhängig den Internetbrowser Ihrer Wahl nutzen. Eine besondere Software benötigen Sie nicht.

6.2.2. Zustimmung zur Weiterleitung Ihrer Kontoinformationen an den Partner
Sie erklären im Rahmen der Initiierung des Informationsdienstes, d. h. in jedem Einzelfall und bevor wir erstmals auf Ihr kontoführendes Institut zugreifen, auf der Website von Qwist Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass Qwist den Qwist Informationsdienst auch für die Zwecke der Weitergabe der von Ihnen – je nach Fall – weiter einschränkbaren Informationen an den von Ihnen ausgewählten Partner durchführt.

6.2.3. Ablauf der Nutzung von Qwist Informationsdiensten

Zur Nutzung von Qwist Informationsdiensten wählen Sie ihre Bank aus, von der Sie Kontoinformationen abrufen lassen wollen. Sodann geben Sie Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale (PIN, TAN o. ä.), die Sie mit dem kontoführenden Institut vereinbart haben, in das entsprechende Dialogfenster der Qwist Website ein. Dies gilt für den Abruf von Informationen von Zahlungskonten und ebenso für den Abruf von Informationen von anderen Konten (z. B. Wertpapierdepots, Sparkonten, Tagesgeldkonten, Kreditkonten, Kreditkartenkonten etc.). Zusätzlich wird ggf. ein zweiter Faktor für den Login (z.B. mobile TAN) abgefragt. Sofern in Ihrem Online-Banking mehrere Konten (Zahlungskonten und/oder andere Konten) hinterlegt sind, stellen wir Ihnen ein Auswahlmenü zur Verfügung, um zu entscheiden, von welchem dieser Konten Qwist Kontoinformationen für Sie abrufen soll.

Sie müssen die Kontoauswahl nicht selbst vornehmen, wenn und soweit sie im Rahmen der Partner-Dienstleistung für Sie an Qwist übermittelt wird.

6.2.4. Eingabe Ihrer personalisierten Sicherheitsmerkmale und Ihre ausdrückliche Zustimmung zum Abruf

Sodann wählen Sie ihre Bank aus und geben Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale (PIN, TAN o. ä.), die Sie mit dem kontoführenden Institut vereinbart haben, in das entsprechende Dialogfenster der Qwist Website ein. Sofern in Ihrem Online-Banking mehrere Konten (Zahlungskonten und/oder andere Konten) hinterlegt sind, stellen wir Ihnen eine Auswahl zur Verfügung, um zu entscheiden, von welchen dieser Konten Sie Kontoinformationen von Qwist abrufen lassen möchten. Zuletzt können Sie durch Anklicken eines Buttons mit entsprechendem Hinweis, der in dem Dialogfenster der Qwist Website installiert ist, Ihren Auftrag an Qwist und Ihre ausdrückliche Zustimmung zum Abruf der von Ihnen ausgewählten Kontoinformationen erteilen. Weder die Eingabe Ihrer personalisierten Sicherheitsmerkmale noch die Zustimmung zum Abruf darf der Partner für Sie erledigen.

6.2.5. Abruf Ihrer Kontoinformationen durch Qwist

Der Abruf der Kontoinformationen wird nur insoweit erfolgen, wie Sie Qwist mit dem Abruf beauftragt haben und nur soweit der betreffende Zahlungsdienstleister diese Informationen online zur Verfügung stellt. Die maximale Ausführungsfrist für Qwist Informationsdienste kann in Abhängigkeit der Verbindung zu Ihrem kontoführenden Institut mehrere Minuten betragen.

6.2.6. Speicherung von Daten

Kontoinformationen, die Qwist abruft, personenbezogene Daten des Qwist Nutzerkontos sowie optional Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale werden von Qwist auf eigenen Servern nach aktuellem Stand der Technik verschlüsselt gespeichert. Qwist verpflichtet sich, Daten bezogen auf die Vertragserfüllung nur für die Zwecke des von Ihnen ausdrücklich geforderten Informationsdienstes zu speichern, zu verwenden oder darauf zuzugreifen. Soweit dies erforderlich ist, bearbeitet Qwist die Nutzerdaten über die eigentliche Vertragserfüllung hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen. Dazu gehören Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten sowie zur Analyse der Nutzung der Produkte / Dienstleistungen in anonymisierter Form (siehe auch Details in der Datenschutzerklärung für die Nutzung der Qwist Auslöse- und/oder Informationsdienste sowie Qwist Mehrwertdienste).

6.2.7. Sonstige Pflichten von Qwist im Zusammenhang mit Qwist Informationsdienst

Qwist wird mittels des Qwist Informationsdienstes keine sensiblen Zahlungsdaten (weitere dort hinterlegte PINs etc.) anfordern, die nicht für die von Ihnen ausdrücklich verlangten Informationsdienste erforderlich sind. Qwist verpflichtet sich, Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale einer anderen Partei als Ihnen und demjenigen, der die personalisierten Sicherheitsmerkmale ausgegeben hat, zugänglich sind. Soweit die Übermittlung Ihrer personalisierten Sicherheitsmerkmale erforderlich ist, wird dies nur über sichere und effiziente Kanäle geschehen.

20.3 Nutzung von Qwist Mehrwertdiensten zum Kontowechsel

Wenn eine Qwist Partnerbank Sie zu uns geleitet hat, bei der Sie Neukunde werden möchten, können Sie die Qwist Mehrwertdienste zum Kontowechsel nutzen. Um Ihr Konto zu Ihrer neuen Bank zu wechseln, wählen Sie zunächst die alte Bank aus, von der das Konto gewechselt werden soll. Nachdem Sie die Datenschutzbestimmungen und diese Kontoinhaber-Nutzungsvereinbarung mittels Setzen eines Häkchens akzeptiert haben, ist unser Vertrag für die Qwist Mehrwertdienste zustande gekommen und wird der Kontowechsel gestartet. Daraufhin werden Sie aufgefordert, sich in Ihr (bisheriges) Online Banking einzuloggen, d.h. Sie nutzen einen einmaligen Qwist Informationsdienst.

Eine Ausnahme hiervon stellt dar, wenn Sie sich für einen manuellen Kontowechsel entscheiden, bei dem Sie die Zahlungspartner, die sie benachrichtigen möchten, selbst eingeben. In diesem Fall benötigt Qwist keinen Zugriff auf Ihre alte Bank.

Anschließend werden Sie aufgefordert Ihre Stammdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Passwort) sowie Ihre neue Bankverbindung (IBAN, Depotnummer) anzugeben. Nach dieser Registrierung wird ein Qwist Nutzerkonto erstellt, in das Sie sich im Falle des Zahlungskontowechsels jederzeit erneut mittels Eingabe von E-Mail-Adresse und Passwort einloggen können. Teilweise übergibt die Qwist-Partnerbank (Ihre neue Bank) bereits nach Ihrer Zustimmung die personenbezogenen Daten sowie die neue Bankverbindung an Qwist, sodass die entsprechenden Felder bereits vorbefüllt und ggf. für Sie nicht änderbar sind. Den Datenschutzbestimmungen und der Kontoinhaber-Nutzungsvereinbarung stimmen Sie auch hier mittels Setzen eines Häkchens zu, so dass Ihr Vertrag für die Qwist Mehrwertdienste geschlossen wird.

Nach dem Login in das Online Banking Ihrer bisherigen Bank wird die Transaktionshistorie oder der Wertpapierbestand aus dem Online Banking geladen und analysiert. Dabei erfolgt eine Einteilung in verschiedene Kategorien von Lastschriften, Gutschriften und Daueraufträge. Beim manuellen Kontowechsel können Sie Zahlungsempfänger (für Lastschriften) bzw. -absender (Gutschriften) an dieser Stelle manuell hinzufügen. Um Last- und/oder Gutschriften zur neuen Bank zu übertragen wählen Sie einen Zahlungsempfänger/-absender, füllen das Kontowechselformular aus und stellen elektronisch Ihre Unterschrift (z.B. per Computer, Tablet oder Smartphone) zur Verfügung. Die generierte Benachrichtigung wird dann von Qwist an den entsprechenden Zahlungsempfänger oder -absender mittels externer Dienstleister übermittelt und dort bearbeitet.

Für den Fall, dass Sie Guthaben von Ihrem Konto bei der alten Bank zur neuen Bank übertragen möchten, steht Ihnen für diese Zwecke ein Qwist Auslösedienst zur Verfügung..

Wenn Sie Ihr altes Konto zur Gänze schließen möchten, erfolgt dies mit Hilfe des Qwist Mehrwertdienstes. Der Auftrag zur Kontoschließung wird sodann mittels externer Dienstleister an die alte Bank übermittelt. Qwist gewährleistet in diesem Zusammenhang nicht, dass die alte Bank die Kontoschließung derart akzeptiert und durchführt.

Sie können sich im Rahmen des Zahlungskontowechsels innerhalb der nächsten 90 Tage nach dem erneuten Aufrufen unserer Qwist Partnerbank-Webseite aus dem Online-Banking Ihrer neuen Bank oder durch Eingabe der URL in Ihren Browser in Ihr Qwist Nutzerkonto einloggen, um den Status des Kontowechsels zu prüfen und die Verwaltung, d.h. die weitere Bearbeitung Ihrer Angaben zu ermöglichen. Die Daten werden nach Ablauf von 12 Monaten vollständig gelöscht.

Sie haben keinen Anspruch auf Erstellung eines Qwist Nutzerkontos. Qwist kann die Erstellung eines Nutzerkontos bei unvollständiger Registrierung sowie unglaubwürdiger und/oder fehlerhafter Angaben jederzeit ablehnen oder rückgängig machen. Im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung des Nutzerkontos durch Qwist.

20.4 Verwendete Schnittstellen und Übertragungsverfahren

Wir verwenden für die Übermittlung der personalisierten Sicherheitsmerkmale, die Übermittlung des Auftrags und den Zugriff auf die Kontoinformationen Schnittstellen, die von den jeweiligen Instituten zur Verfügung gestellt werden sowie weitere geeignete, sichere Verfahren zur Übermittlung von personalisierten Sicherheitsmerkmalen, Aufträgen in Bezug auf ein Konto oder zum Abruf der Kontoinformationen. Die Datenübertragung erfolgt über eine sichere und verschlüsselte Internet-Verbindung.

Mit Inkrafttreten der delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission vom 27. November 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene Standards für die Kommunikation verwendet Qwist für Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste Verfahren und Schnittstellen, die den Vorschriften der Art. 30 ff. dieser Verordnung entsprechen.

20.5 Abhängigkeit von Zugang zum Konto

Ihnen ist bekannt, dass die Nutzung der Qwist Auslösedienste und der Qwist Informationsdienste von der Möglichkeit der Herstellung einer Online-Verbindung zu Ihrem jeweiligen kontoführenden Institut abhängig ist. Wir können nicht gewährleisten, dass dieser Zugang stets, uneingeschränkt oder zu sämtlichen kontoführenden Instituten zur Verfügung steht und in Zukunft bestehen wird.

  1. Pflichten des Kontoinhabers
    21.1 Zweckbindung

Sie verpflichten sich, die von Qwist angebotenen Dienstleistungen nur entsprechend deren angestrebten Zweck zu verwenden. Die Verwendung für illegale Zwecke ist ebenso ausgeschlossen.

21.2 Vertragsbedingungen des kontoführenden Instituts

Es obliegt Ihnen, sich zu vergewissern, dass die Nutzung von Qwist Auslösediensten und/oder Qwist Informationsdiensten gemäß den Vertragsbedingungen des jeweiligen kontoführenden Instituts für Sie zulässig ist.

21.3 Beachtung aller Gesetze durch Nutzer

Bei der Nutzung von Qwist Auslösediensten und/oder bei der Nutzung von Qwist Informationsdiensten müssen Sie alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften beachten.

21.4 Geheimhaltung Ihres Qwist Nutzerkontos

Sofern Sie sich für ein Qwist Nutzerkonto registriert haben oder durch einen Partner nach Ihrem Einverständnis registriert wurden, sind Sie selbst für die Geheimhaltung und Sicherheit Ihres Zugangs zu diesem verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie die das ggf. vergebene Passwort zu Ihrem Qwist Nutzerkonto geheim halten müssen, nicht weitergeben dürfen, keine Kenntnisnahme durch Dritte dulden oder ermöglichen dürfen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen müssen. Diese Pflichten bestehen zusätzlich zu Ihren Pflichten nach Ihrem Vertrag mit Ihrem kontoführenden Institut, Ihre für Ihr Konto vereinbarten personalisierten Sicherheitsmerkmale zu schützen.

21.5 Erreichbarkeit Ihrer E-Mail-Adresse

Sofern Sie sich für ein Qwist Nutzerkonto registriert haben oder durch einen Partner nach Ihrem Einverständnis registriert wurden, sorgen Sie dafür, dass die von Ihnen beim Partner oder bei Qwist angegebene E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Registrierung erreichbar ist und ein Empfang von E-Mails möglich ist, und zum Beispiel nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos verhindert ist. In Zweifelsfällen sind wir berechtigt, über die Verfügbarkeit der E-Mail-Adresse zu prüfen, ob Sie persönlich mit uns kommunizieren.

21.6 Anzeigepflicht

Sofern Sie sich für ein Qwist Nutzerkonto registriert haben oder durch einen Partner nach Ihrem Einverständnis registriert wurden, sind Sie verpflichtet, bei einem Missbrauch Ihres Qwist Nutzerkontos oder einem entsprechenden Verdacht oder bei Verlust des ggf. vergebenen Passworts uns dies per E-Mail unverzüglich anzuzeigen.

21.7 Sicherheitsvorkehrungen

Sie werden die entsprechenden Vorkehrungen treffen, die von Ihnen im Rahmen Ihres Qwist Nutzerkontos eingegebenen, hochgeladenen, gespeicherten oder von Qwist empfangenen oder im Rahmen der Qwist Mehrwertdienste generierten Daten und Inhalte regelmäßig und entsprechend etwaiger Gefahren zu sichern, d. h. eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.

21.8 Angriffe auf die Funktionsfähigkeit der Qwist Dienste

Es ist verboten, Angriffe auf die Funktionsfähigkeit der Qwist Dienste vorzunehmen, wie beispielsweise das massenhafte Versenden von E-Mails (SPAM), Hacking-Versuche, Brute-Force-Attacken, der Einsatz oder das Versenden von Spionage-Software, Viren und Würmern.

21.9 Sperre der Qwist Dienste

Wir können die Nutzung der Qwist Dienste sperren, wenn

  1. objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Dienstes dies rechtfertigen oder

  2. der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Dienstes besteht.

Wir werden Sie möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre per E-Mail über die Sperre und über die Gründe informieren. Diese Information kann aber unterbleiben, wenn dies anwendbaren Rechtsnormen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderläuft oder eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Anordnung verletzen würde.

  1. Haftungsfreistellung
    Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen uns geltend machen, weil und wenn Sie durch die Nutzung von Qwist Auslösediensten und/oder Qwist Informationsdiensten schuldhaft ihre Rechte verletzt haben. Sie übernehmen in dem Fall alle angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten, die uns aufgrund einer von Ihnen verschuldeten Verletzung von Rechten Dritter entstehen. Sie haben das Recht nachzuweisen, dass uns tatsächlich geringere Kosten entstanden sind. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von uns bleiben unberührt.

  2. Vergütung und Abrechnung
    Die von Ihnen an den Partner zu entrichtenden Entgelte, deren Bezahlung und deren Erfüllung ergeben sich aus Ihrem Vertrag mit dem Partner. Qwist verlangt von Ihnen kein gesondertes Entgelt.

Qwist hat in diesem Zusammenhang auch keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Höhe der Partner Ihnen ein Gesamtentgelt für seinen Dienst berechnet oder ob Ihnen gegenüber Entgelte für die Einbindung von Qwist gegebenenfalls sogar gesondert ausgewiesen werden. Aus Qwist Sicht übernimmt der Partner die Bezahlung von Qwist für die Einbindung der Dienste.

Ggf. berechnet Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister Gebühren für die Nutzung der TAN-Verfahren, z.B. für den Versand einer mobile TAN. Ob Sie für die Nutzung der TAN-Verfahren etwas bezahlen müssen erfahren Sie bei ihrem kontoführenden Zahlungsdienstleister.

  1. Laufzeit und Beendigung des Vertrages
    24.1 Einzelnutzung von Qwist Auslösediensten und/oder Qwist Informationsdiensten

Mit jeder Nutzung von Qwist Auslösediensten/Qwist Informationsdiensten kommt eine gesonderte Nutzungsvereinbarung zwischen Ihnen und Qwist zustande. Diese Nutzungsvereinbarung endet mit Erbringung der beiderseitig geschuldeten Leistungen.

24.2 Nutzung eines Qwist Nutzerkontos

Wenn Sie sich für ein Qwist Nutzerkonto registrieren oder durch einen Partner nach Ihrem Einverständnis registriert werden, gilt die Nutzungsvereinbarung für das Qwist Nutzerkonto unbefristet. Abweichend von Satz 1 ist die Laufzeit Ihres Qwist Nutzerkontos auf 90 Tage beschränkt, wenn Sie das Konto im Rahmen der Nutzung eines Qwist Mehrwertdienstes zum Kontowechsel nutzen. Nach Ablauf der 12 Monaten werden die Daten vollständig gelöscht.

24.3 Kündigung des Qwist Nutzerkontos

10.3.1. Ordentliche Kündigung

Sie können die Nutzungsvereinbarung über Ihr Qwist Nutzerkonto jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Wir können den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten – bei Verträgen mit Mindestlaufzeit zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit – kündigen.

10.3.2. Außerordentliche Kündigung

Die Nutzungsvereinbarung über Ihr Qwist Nutzerkonto kann darüber hinaus von jeder Partei aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der uns zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn Sie gegen vertragliche Pflichten verstoßen, insbesondere gegen die in Ziffer 7 beschriebenen Pflichten, und dies auf eine Abmahnung von uns hin innerhalb einer angemessenen Frist nicht einstellen.

10.3.3. Form der Kündigung

10.3.3.1. Kündigung durch Sie

Die Kündigung Ihres Qwist Nutzerkontos kann formlos durch Sie erfolgen; z. B. durch eine E-Mail an support@qwist.com.

10.3.3.2. Kündigung durch uns

Wir können die Nutzungsvereinbarung über Ihr Qwist Nutzerkonto per E-Mail kündigen.

10.3.4. Löschung Ihrer Daten in Ihrem Qwist Nutzerkonto

Nicht durch Sie gesicherte Daten gehen bei der Kündigung oder sofern anwendbar bei Ablauf des befristeten Vertrages verloren, da wir Ihr Qwist Nutzerkonto vollständig löschen. Darauf weisen wir Sie vor der Löschung auch noch einmal gesondert hin, sofern es sich nicht um die automatische Löschung des Kontos nach Ablauf einer etwaigen Befristung der Laufzeit handelt.

  1. Haftung für Mangel
    25.1 Qwist Dienste

Für Mängel der Leistungen der Qwist Dienste haften wir nur nach Maßgabe dieser Ziffer 11, soweit die Beeinträchtigungen nicht auf Einschränkungen der Verfügbarkeit beruhen, die abschließend in Ziffer 2.3 geregelt ist

25.2 Mangel Leistung

Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder nicht unerheblich gemindert ist. Ein Mangel kann insbesondere bei einer mangelhaften Auslösung eines Zahlungsvorgangs oder einer anderen Transaktion oder einer mangelhaften Bereitstellung von Kontoinformationen vorliegen.

25.3 Anzeige eines Mangels

Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich von aufgetretenen Mängeln schriftlich oder per E-Mail zu unterrichten.

25.4 Nicht von Qwist zu vertretende Umstände

Sie haben keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines bei Vertragsschluss vorhandenen oder später eintretenden Mangels an Qwist Diensten, wegen eines Umstandes, den wir nicht zu vertreten haben. Qwist hat insbesondere nicht zu vertreten, wenn Ihr kontoführendes Institut einen über Qwist Auslösedienst ausgelösten Auftrag ohne Verschulden von Qwist nicht oder nicht fristgerecht ausführt. Qwist hat des Weiteren nicht zu vertreten, wenn die Kontoinformationen, die Qwist von Ihrem Konto abruft, ohne Verschulden von Qwist nicht korrekt oder unvollständig sind.

25.5 Ansprüche wegen eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, wegen nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsvorgangs

11.5.1. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Sie sich in Fällen von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen oder wegen nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung von Zahlungsaufträgen an Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister wenden müssen. Qwist haftet Ihnen nicht für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, soweit Ihnen ein Anspruch gegen Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister zusteht. Qwist haftet Ihnen auch nicht für die nicht erfolgte, fehlerhafte oder verspätete Ausführung eines Zahlungsauftrags, soweit Ihnen ein Anspruch gegen Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister zusteht. Gesetzliche Vorschriften sehen vor, dass Ihr kontoführender Zahlungsdienstleister in bestimmten Fällen bei Qwist Regress nehmen kann.

11.5.2. Sofern sie in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, begrenzen wir unsere Haftung Ihnen gegenüber auf 12.500 Euro für einen wegen nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags entstandenen Schaden. Dies aber nur soweit der Schaden – im Fall der fehlerhaften oder nicht erfolgten Ausführung – nicht durch unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Zahlungsbetrags oder – im Fall der verspäteten Ausführung – durch die Gutschrift des Zahlungsbetrags auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers in der Weise, als sei der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt worden, wieder gutzumachen ist. Dies gilt auch nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, den Zinsschaden und für Gefahren, die wir besonders übernommen haben. Wir haben hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die Sie vorgegeben haben.

25.6 Weitergehende Ansprüche

Weitergehende und andere als in dieser Ziffer 11 ausdrücklich genannte Ansprüche und Rechte wegen Mängeln bei Durchführung von Qwist Auslösediensten oder Qwist Informationsdiensten bestehen nicht, soweit wir nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen weitergehend haften.

Explizit weisen wir darauf hin, dass die Partner-Dienstleistung allein in der Verantwortung des Qwist Partners liegt, sodass Ansprüche gegen Qwist in Bezug auf diese Partner-Dienstleistung bzw. aufgrund des Vertrags zwischen Ihnen und dem Partner ausgeschlossen sind.

25.7 Haftung gemäß Ziffer 12

Die Haftung gemäß Ziffer 12 bleibt unberührt.

  1. Haftung für Mangel
    Für die zur Verfügung gestellten Leistungen von Qwist Auslösediensten und Qwist Informationsdiensten haften wir wie folgt:

26.1 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Qwist bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf (Verfügbarkeit der Qwist Auslöse- und Informationsdienste sowie die Auslösung von Zahlungen bzw. der Abruf von Kontoinformationen). Qwist haftet in diesem Fall auch nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden. Die Haftung gemäß dieser Ziffer 12.1 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

26.2 Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

Qwist haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

26.3 Mitarbeiter etc. von Qwist

Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer 12 gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Qwist entsprechend.

26.4 Haftung aufgrund von Garantien, Produkthaftungsgesetz und Datenschutz-Grundverordnung

Eine etwaige Haftung von Qwist für gegebene Garantien und für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung bleibt unberührt.

  1. Änderungen dieser Nutzungsvereinbarung
    27.1 Änderungen der Nutzungsvereinbarung für Qwist Auslösedienst/Qwist Informationsdienst

Wir können die Nutzungsvereinbarung für Qwist Auslösedienste und Qwist Informationsdienste jederzeit ändern.Wir können die Nutzungsvereinbarung für Qwist Auslösedienste und Qwist Informationsdienste jederzeit ändern.

27.2 Änderungen der Nutzungsvereinbarung für Qwist Nutzerkonten

Die Nutzungsvereinbarung für Qwist Nutzerkonten können wir mit Wirkung für die Zukunft ändern und anpassen, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt und soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar sind. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen – aufgrund einer für den Verwender bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Störung des Äquivalenzverhältnisses des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße erforderlich sind oder – aufgrund von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen für die weitere Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Die Änderung einer Hauptleistungspflicht ist ausgeschlossen.

27.3 Übermittlung der geänderten Nutzungsvereinbarung für Qwist Nutzerkonten

27.4 Wir werden Ihnen die geänderte Nutzungsvereinbarung für Qwist Nutzerkonten vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens gesondert hinweisen. Gleichzeitig werden wir Ihnen eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob Sie die geänderte Nutzungsvereinbarung akzeptieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht per E-Mail zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Wir werden Sie bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, also das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

  1. Sonstiges
    28.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Das gilt nicht für Bestimmungen, die nach dem Recht des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, zwingend anwendbar sind und von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

28.2 Ausschließlicher Gerichtsstand

Klagen von Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gegen Qwist können nur beim sachlich zuständigen Gericht in Hamburg erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für Klagen von Qwist gegen diese Parteien maßgeblich, wobei Qwist berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

Für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher ist der allgemeine Gerichtsstand am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers in Deutschland oder Österreich. Dieser bei Vertragsabschluss mit Qwist gegebene allgemeine Gerichtsstand des Verbrauchers bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

28.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken von Qwist.